

Ausfallgebühr bei kurzfristiger Absage
Als Bestellpraxis planen wir die Therapiezeit fest für Sie ein, damit Sie die volle Zeit für Ihre Behandlung nutzen können.
Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ist es wichtig, uns rechtzeitig Bescheid zu geben.
Bitte teilen Sie uns eine Terminabsage mit, indem Sie uns eine E-Mail schicken oder Ihrer Therapeutin direkt per Messenger kontaktieren.
Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Andernfalls müssen wir die Kosten für den verpassten Termin privat in Rechnung stellen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, da wir eine nicht erbrachte Leistung nicht über die Krankenkasse abrechnen dürfen.
Diese Regelung gilt auch bei Krankheit und anderen unverhergesehen Ereignissen. Um Ihnen Transparenz zu gewährleisten, halten wir diese Regelung in einer Einverständniserklärung fest, die Sie zu Beginn der Behandlung unterschreiben.
Absagen von Montagsterminen
Termine, die montags stattfinden, müssen uns bis spätestens Freitag, 18:00 Uhr, mitgeteilt werden.
Lösungen bei kurzfristigen Absagen
Uns ist klar, dass Krankheiten oder unvorhergesehene Ereignisse eine Absage notwendig machen, zumal es verantwortungsvoll ist, mit einem kranken Kind nicht in die Praxis zu kommen. Deshalb bieten wir Ihnen in solchen Fällen gerne eine telefonische Elternberatung an. So kann der Termin trotzdem sinnvoll genutzt werden, zum Beispiel für ein ausführliches Gespräch über Hausaufgaben oder andere Fragen, und der Termin verfällt nicht. Viele Eltern schätzen diese Alternative als große Entlastung.
Selbstverständlich entstehen Ihnen bei einer rechtzeitigen Absage keine Kosten.
